Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

De Pagter Interieurs b.v.

General
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten fĂĽr alle unsere Angebote und fĂĽr alle mit Dritten geschlossenen Vereinbarungen.

Indem Sie auf diese Geschäftsbedingungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. verweisen sowie einfach eine Bestellung aufgeben und / oder die gelieferte Ware entgegennehmen (mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail). stillschweigend diese Bedingungen akzeptiert zu haben.

Angebote und Aktionen
Unsere Angebote sind freibleibend. Rabattaktionen sind in Kombination mit anderen Aktionen nicht gültig und gelten nicht für bereits getätigte Einkäufe.

Preise

  1. Angegebene Preise gelten, sofern nicht anders angegeben, inklusive Umsatzsteuer und zuzĂĽglich Versand- und Transportkosten. Wenn Sie als Kunde angemeldet sind, verstehen sich die Preise zuzĂĽglich Umsatzsteuer, Versand- und Transportkosten.

  2. Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns vor, dem Käufer bei Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten und sonstigen Änderungen preisbestimmender Faktoren eine anteilige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen.

Versanden

  1. Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers.
  2. Die Wahl von Versand und Verpackung liegt bei uns.

Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme an die vom Käufer angegebene Adresse.
  2. Angegebene Lieferzeiten können als Zielzeiten angesehen werden.
  3. Erfolgt die Lieferung der Ware nicht zum angegebenen Zeitpunkt, steht uns eine Nachfrist von 30 Tagen zu. Diese Frist beginnt am Tag des Eingangs eines Einschreibebriefs des Käufers.
  4. Erfolgt auch nach Inverzugsetzung keine Lieferung, ist der Käufer nur berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Bei Nichtlieferung haben wir auch nach Inverzugsetzung keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt, die die Ausführung des Vertrages verzögert oder verhindert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz einzuräumen.
  2. Unter höherer Gewalt versteht man auch, dass die von unseren Lieferanten zur Erfüllung unserer Verpflichtungen, zum Streik und zur Behinderung staatlicher Maßnahmen erforderlichen Waren nicht oder nicht rechtzeitig eingehen.

Haftung und Werbung

  1. Beanstandungen von Lieferungen müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich bei uns eingehen. Andernfalls gelten wir als gemäß unseren Verpflichtungen geliefert.
  2. Wenn eine Reklamation rechtzeitig erfolgt und die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, veranlassen wir nach unserer Wahl und gegen Rückgabe der gelieferten Ware eine kostenlose Nachlieferung oder schreiben dem Käufer die zurückgesandte Ware gut. Wir sind zu keiner weiteren Verpflichtung, insbesondere zur Leistung von Schadensersatz, verpflichtet.
  3. Wir haften niemals für Schäden, die durch Temperatur- und / oder Feuchtigkeitseinflüsse und Insekten verursacht werden.

Bezahlung

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung nur bei Lieferung der Ware netto in bar ohne Abzug zu erfolgen.
  2. Wenn vereinbart wurde, dass keine Barzahlung erfolgt, hat die Zahlung netto ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde, durch Ăśberweisung an eine der Bank- oder Girokonten, die auf der Rechnung angegeben sind.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die gesetzlichen Zinsen für jeden Monat oder einen Teil davon fällig, der später gezahlt wird. Die Werbung setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
  4. Ein Schuldenvergleich ist niemals möglich.
  5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des überfälligen Betrags mit einem Mindestbetrag von 45,00 € (fünfundvierzig Euro) und sind ohne weitere Ankündigung zu zahlen, sobald wir die Forderung an Dritte zum Inkasso abgegeben haben.

Gewissheit

  1. Bei Nichtzahlung eines Rückzahlungsbetrags, bei Zahlungsaufschub und bei schwerwiegenden Zweifeln an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Vertragsschluss ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern Vorkasse zu leisten oder Sicherheit zu leisten. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen gilt als Vertragsverletzung und berechtigt uns, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und / oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, wobei wir Schadensersatz in Höhe des Betrags verlangen können, den der Käufer im Rahmen des Vertrages hat lag an uns.
  2. Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die wir aus welchen Gründen auch immer gegen den Käufer haben oder haben werden, unser Eigentum. Kommt der Käufer unserer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen. In diesem Fall wird der Vertrag auch ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz.

Streitigkeiten

  1. Für alle unsere Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.
  2. Alle Streitigkeiten werden vor den zuständigen Richter des Ortes gebracht, an dem wir berechtigt sind, dem Richter eine Streitigkeit vorzulegen, der befugt wäre, diese Klage ohne die oben genannte Bestimmung zu erheben.

Gespeichert bei der Handelskammer in Middelburg, Hinterlegungsnummer 22049481

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